Das Landratsamt Lindau legt als örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde unter Berücksichtigung des diffusen Infektionsgeschehens im Landkreis, aus eigener Ortskenntnis sowie in Abstimmung mit den betroffenen Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis stark frequentierte öffentliche Plätze fest. Die bereits veröffentlichten wurden nun ausgeweitet.
Im Stadtgebiet von Lindau (Bodensee):
* alle öffentlich zugänglichen Straßen, Wege und Plätze auf der Insel einschließlich der Seebrücke sowie des Parkhauses P4 an der Inselhalle
* alle öffentlich zugänglichen Flächen rund um den zentralen Umsteigepunkt ZUP in der Anheggerstraße zwischen Kolpingstraße und Ludwig-Kick-Straße
* der Berliner Platz einschließlich der abgehenden Straßen bis zu 50 m ab dem Berliner Platz
* der Aeschacher Markt einschließlich der abgehenden Straßen bis zu 50 m ab dem Aeschacher Markt
* alle öffentlich zugänglichen Freiflächen rund um das Einkaufszentrum Lindaupark
Im Stadtgebiet von Lindenberg i.Allgäu:
* Verkehrsberuhigter Bereich der Hauptstraße von der Bräuhausstraße bis Einmündung in die Bismarckstraße
* Bahnhofstraße
* alle öffentlich zugänglichen Flächen rund um den zentralen Umsteigepunkt ZOB in der Bismarckstraße
* Fußgängerweg vom Parkplatz in der Au zum Waldsee, Waldseepromenade und Waldseerundweg
In der Gemeinde Wasserburg a. Bodensee:
* der Lindenplatz einschließlich der abgehenden Straßen bis zu 50 m ab dem Lindenplatz
* alle öffentlich zugänglichen Flächen auf der Halbinsel Wasserburg ab Einmündung Halbinselstraße/Mooslachenstraße
* die Parkplätze beim Freischwimmbad Aquamarin sowie in der Mooslachenstraße
* alle öffentlich zugänglichen Flächen in einem Umkreis von 50 m rund um den Bahnhof
In allen Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee):
* alle öffentlich zugänglichen Gehwege und Vorplätze an Schulen werktags in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr
* alle öffentlich zugänglichen Parkplätze, Tiefgaragen und Wegeflächen von Supermärkten, Einkaufszentren und Fachmärkten