"Die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen macht deutlich, dass die vom Coronavirus ausgehenden Gefahren weiter ernst und die Lage wieder wachsend besorgniserregend sind. Für Deutschland und Bayern sind die kommenden Wochen entscheidend. Es muss gelingen, den seit Ende August erkennbaren Trend schnellstmöglich wieder zu stoppen", so die Bayerische Staatsregierung in einer Pressemitteilung.
Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu schützen ist oberstes Gebot. Insbesondere Risikogruppen haben Anspruch auf bestmöglichen Schutz und Solidarität der gesamten Bevölkerung. Eine Überforderung unseres Gesundheitssystems darf gerade im Vorfeld des Winters und der jahreszeitlichen typischen sonstigen Erkrankungen nicht riskiert werden.
Der Ministerrat appelliert mit Nachdruck an alle Bürgerinnen und Bürger, die allgemeinen Schutzregeln konsequent zu befolgen. Hierzu gehören die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, die Hygieneregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hinzu kommt das ausreichende Lüften insbesondere beim Aufenthalt von mehreren Personen in geschlossenen Räumen. Der Ministerrat empfiehlt ausdrücklich, eine Mund-Nasen-Bedeckung überall zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann - und zwar auch dann, wenn dazu keine ausdrückliche Verpflichtung besteht.
Laufende Infektionsketten können nur gebrochen werden, wenn die Behörden zuverlässig auch über die nötigen Kontaktdaten verfügen, um Betroffene ansprechen, warnen und testen zu können. Der Ministerrat bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich darum, auch im eigenen Interesse geforderte Kontaktdaten korrekt, vollständig und lesbar anzugeben.
Aufgrund der weltweiten Forschungsanstrengungen sind das Wissen um das Virus, seine Verbreitungswege und wirksame Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionsketten erfreulicherweise gewachsen.
Gewachsen ist in gleichem Maße die Herausforderung, auch die geschwächte Wirtschaft keinen unzumutbaren Belastungen mehr auszusetzen. Ein allgemeiner Lockdown wie im Frühjahr 2020 kann und muss daher vermieden werden. Insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen müssen weiter geöffnet bleiben.
Das ist nur möglich unter zwei Voraussetzungen: Präzise gesteuerte Maßnahmen einerseits und ihre erneut disziplinierte Befolgung durch die gesamte Bevölkerung andererseits. Bayern ist im Frühjahr in einem gemeinsamen Kraftakt gut durch die erste Welle gekommen. Das muss erneut bewiesen werden. Bayern muss nun mit Entschlossenheit handeln.
Die Bayerische Staatsregierung beschließt daher folgende Maßnahmen:
1. Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 35
In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 35 folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:
2. Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 50
In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 50 folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:
Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren.
3. Verlängerung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die geltende 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird unter Berücksichtigung der oben geschilderten Änderungen bis zum Ablauf des 25. Oktober 2020 verlängert.