Anträge auf Fahrtkostenerstattung der Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen und Berufsschulen für das Schuljahr 2019/20 müssen bis spätestens 31. Oktober 2020 gestellt werden. Darauf weisen jetzt das Landratsamt Oberallgäu und die Stadt Kempten hin.
Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Fahrtbelege für den Weg vom Wohnort zur Schule. Antragsberechtigt sind Schüler ab Jahrgangsstufe 11 und Auszubildende, die keinen Beförderungsanspruch mehr besitzen und deren Beförderungskosten die gesetzliche Eigenbeteiligung pro Familie von 440 Euro im Schuljahr übersteigen. Die Grenze gilt nicht bei Bezug von Kindergeld für mindestens drei Kinder, bei Anspruch der Unterhaltsleistenden auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Arbeitslosengeld II oder auch bei einer dauernden Behinderung des Schülers.
Neben dem Antrag samt Originalfahrkarten ist eine Bestätigung der Schule erforderlich. Anträge zum Download und weitere Informationen zur Fahrtkostenerstattung erhalten Landkreisschüler beim Landratsamt in Sonthofen unter Telefon 08321 / 612-235 oder 612-243 oder im Internet: www.oberallgaeu.org, Suchbegriff "Schülerbeförderung", ab Jahrgangsstufe 11.
Für Schüler der Stadt Kempten gilt Tel. 0831/2525-489 oder www.kempten.de