Die Bundespolizei in Kempten hat gegenüber Radio AllgäuHIT erklärt, dass die Grenze zum Kleinwalsertal auch weiterhin offen bleibt. Im Tal selbst hatte es die Befürchtung gegegeben, dass das zum österreichischen Bundesland Vorarlberg gehörende Seitental bei Oberstdorf erneut von der Außenwelt abgeschnitten wird, da Vorarlberg durch die deutsche Bundesregierung zum Corona-Risikogebiet erklärt worden war. "Das Tal bleibt offen", so ein Sprecher der Bundespolizei-Reviers in Kempten gegenüber Radio AllgäuHIT. Das Landratsamt Oberallgäu hat zudem klargestellt, was die Einstufung als Risikogebiet für Bewohner des Oberallgäus, als auch des Kleinwalsertals bedeutet.
Unterdessen kommt immer mehr Unterstützung für die Kleinwalsertaler aus dem bayerischen Nachbarlandkreis Oberallgäu und der Stadt Kempten. Die Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler) und auch der Kemptener Landtagsabgeordnete Alexander Hold (ebenfalls Freie Wähler), der zugleich auch Landtagsvizepräsident ist, sprachen sich für die Schaffung einer Sonderstellung für das Kleinwalsertal aus. "Da es im Kleinwalsertal aktuell keine bekannten Infektionsfälle gibt, hat Alexander Hold gemeinsam mit der Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller die Initiative ergriffen und gemeinsam mit dem Bayerischen Wirtschaftsminister die Bundesregierung und das Robert-Koch-Institut aufgefordert, in der Liste der CORONA-Risikogebiete das Kleinwalsertal ausdrücklich aus dem Risikogebiet Vorarlberg auszunehmen", so Alexander Hold.
Das Kleinwalsertal ist durch seine geografische Lage und die einzige Verkehrsverbindung über deutsches Staatsgebiet eine faktische Exklave und ohne eine direkte gesellschaftliche und wirtschaftliche Anbindung an das Oberallgäu nicht existenzfähig, meint Hold weiter.
Täglich pendeln ca. 200 berufliche Ein- und Auspendler aus Deutschland, darunter zahlreiche Arbeitskräfte kritischer Infrastrukturen (Sozialzentrum, öffentlicher Dienst, Arztpraxen, Energieversorger, Gemeindewerke, Bioenergie, Elektriker, Installateur, etc.) Auch pendeln täglich ca. 120 Schüler ins Allgäu und ca. 30 Schüler aus dem Allgäu ins Kleinwalsertal. Nahezu sämtliche Facharzt- und Krankenhausbesuche der Menschen im Kleinwalsertal erfolgen im Allgäu. Das Rettungswesen wird über das Bayerische Rote Kreuz abgewickelt und auch die Notarztversorgung erfolgt aus Deutschland (Oberstdorf).
"Test- und Quarantänepflichten aufgrund der Einstufung als CORONA-Risikogebiet ziehen eine faktische Grenzschließung nach sich. Das würde aber erneut würde das komplette soziale und wirtschaftliche Leben im Tal zum Stillstand bringen und auch viele Menschen im südlichen Oberallgäu vor große Schwierigkeiten stellen", so die Freien Wähler abschließend.
Aufgrund der Tatsache, dass das österreichische Bundesland Vorarlberg zum Risikogebiet erklärt wurde, teilt das Gesundheitsamt Oberallgäu Folgendes mit:
Die Festlegung hat zu starker Verunsicherung in der Bevölkerung geführt, insbesondere bei Pendlern, Schülern und Personen mit engen Bindungen nach Deutschland.
Generell gilt damit für Einreisende aus Vorarlberg die Regelung des § 1 Abs. 1 der Einreise-Quarantäne-Verordnung. Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet nach Abs. 4 aufgehalten haben, sind demnach verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise dort in häusliche Isolation zu begeben. Den Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
Hiervon bestehen jedoch auch Ausnahmen:
So gilt die generelle Ausnahme nach § 2 Abs. 1 der EQV für Einreisende, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf einen Corona-Test stützen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden ist. Werden dem Gesundheitsamt innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise diese Unterlagen vorgelegt, endet die Quarantäne mit Bestätigung des Gesundheitsamts. Das ärztliche Attest ist für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.
Weiterhin bestehen für Mitbürger, die im täglichen Verkehr die Grenze überqueren weitere Ausnahmen nach § 2 Abs. 2 der EQV:
Nicht abgedeckt ist jedoch ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nach der Einreise, z.B. Einreise zur medizinischen Behandlung und anschließender Konzertbesuch oder andere Freizeitaktivitäten.
Für das Kleinwalsertal, welches nur über Deutschland zu erreichen ist, wird derzeit vom Landratsamt in Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Gesundheitsministerium nach einer Ausnahmelösung gesucht.