Am morgigen Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Unternehmensstrafrecht. Die IHK Schwaben kritisiert das Vorhaben scharf. „Der Gesetzesentwurf stellt die Integrität der gesamten Wirtschaft in Frage und führt zu unnötigen bürokratischen Mehrbelastungen für die Unternehmen“, sagt Dr. Marc Lucassen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben. „Statt Wirtschaftskriminalität gezielt zu bekämpfen, werden alle Unternehmen wegen einzelner schwarzer Schafe unter Generalverdacht gestellt.“
Mit dem so genannten „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ will die Bundesregierung Wirtschaftskriminalität künftig ahnden. Ein Anliegen, das man grundsätzlich auch bei der IHK Schwaben unterstützt. „Der ehrbare Kaufmann des IHK-Gesetzes gilt den Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen als wesentlicher Handlungsmaßstab. Es ist daher wichtig, Fehlverhalten in Unternehmen konsequent zu sanktionieren“, betont Dr. Lucassen. „Allerdings setzt eine Haftung voraus, dass das Unternehmen selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt und beispielsweise erforderliche Aufsichtsmaßnahmen unterlassen hat.“
Abschied vom bisher praktizierten Schuldprinzip
Der vorliegende Gesetzentwurf geht aus Sicht der IHK Schwaben in die komplett falsche Richtung: Indem Unternehmen künftig zur Rechenschaft gezogen werden sollen, wenn ihnen selbst kein Verschulden vorgeworfen wird, sondern einzelne Mitarbeiter kriminell gehandelt haben, verabschiedet man sich vom bisher im deutschen Strafrecht praktizierten Schuldprinzip. „Es darf nicht sein, dass ein komplettes Unternehmen für das kriminelle Handeln Einzelner haften muss, ohne dass ein Verschulden des Unternehmens vorliegt“, so Dr. Lucassen.
Entwurf konterkariert Bemühungen um wirtschaftlichen Aufschwung
Zudem führt das geplante Gesetz zu unnötigem Bürokratismus und erheblichen Mehrbelastungen. „Gerade in einer Zeit, in der die Unternehmen Planungssicherheit benötigen und vom Staat Verlässlichkeit erwarten, konterkariert ein solches Vorhaben alle Bemühungen um einen wirtschaftlichen Aufschwung“, so Dr. Lucassen weiter. Die Corona-Krise habe einmal mehr die Bedeutung der Unternehmen für die Gesellschaft gezeigt. „Und nun versucht man, die rechtschaffenden Unternehmen, die durch zahlreiche Compliance-Maßnahmen Wirtschaftskriminalität von vornherein eindämmen, kollektiv an den Pranger zu stellen. Das darf nicht sein.“
Gesetzesvorhaben stoppen
Die Vollversammlung der IHK Schwaben hat sich daher bereits im Juli gegen das Gesetzgebungsvorhaben ausgesprochen. „Wir hoffen, dass die Bundesländer, die dem Gesetzentwurf in großen Teilen ebenfalls kritisch gegenüberstehen, sich morgen gegen das Vorhaben und damit gegen die überzogene Sanktionierung von Unternehmen aussprechen“, sagt Dr. Lucassen.