Zu einer gestürzten 16-jährigen Rollerfahrerin wurde die Polizei Lindau am Freitagabend auf die Insel gerufen. Im Kreisverkehr an der Zeppelinstraße kam sie aufgrund eines Fahrfehlers zu Sturz und verletzte sich am Knie, weshalb sie stationär ins Krankenhaus musste. Bei der Unfallaufnahme wurde dann festgestellt, dass das Mädchen nur einen Mofaführerschein hat. Der Roller aber bis zu 70 km/h schnell fahren konnte.
Der Roller war als Kleinkraftrad mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h zugelassen. Dafür hätte die Jugendliche einen Führerschein der Klasse AM benötigt, den sie aber nicht vorweisen konnte. Eine tatsächliche Überprüfung des Rollers ergab dann jedoch sogar eine Geschwindigkeit von knapp 70 km/h, weshalb das Fahrzeug sichergestellt wurde und einem Gutachter zur genauen Überprüfung übergeben wird.
Somit kommt neben den Verletzungen zu der Anzeige des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auch noch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Auch die Versicherung wird aufgrund der Manipulationen am Kleinkraftrad ihre Leistungen überprüfen.
PI Lindau(B)