Am 13.07.2019 gegen 21:00 Uhr ereignete sich ein Traktorunfall in Balderschwang, bei dem zwei Kinder ums Leben kamen. Der Traktor wurde zur Tatzeit von einem damals 13-jährgen Kind gesteuert, wie dessen Vater wusste. An dem Traktor war eine nicht für den Personentransport zugelassene Frontschaufel befestigt, in welcher sich drei Kinder befanden. Der Traktor kam während der Fahrt infolge einer Unachtsamkeit des Fahrers vom Weg ab und kollidierte mit einem Baumstumpf. Dies hatte zur Folge, dass zwei der Kinder im Alter von 10 und 13 Jahren aus der Frontschaufel hinausgeschleudert und vom Traktor überrollt wurden.
Sie erlitten derart schwere Verletzungen, dass sie noch am Unfallort verstarben. Gegen den 13-jährigen Fahrer fand keine strafrechtliche Verfolgung statt, da dieser zur Tatzeit aufgrund seines Alters noch nicht strafmündig war. Gegen den 48-jährigen Vater des strafunmündigen Fahrers, gleichzeitig Halter des Traktors, erhob die Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) zunächst Anklage zum Amtsgericht Sonthofen. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage auf Anregung des Gerichts zurückgenommen und nunmehr einen Strafbefehl beantragt, welchen das Amtsgericht Sonthofen erlassen hat. In diesem Strafbefehl wird dem Vater des 13-jährigen Traktorvaters fahrlässige Tötung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.
Der Vater habe sich zur Tatzeit sorgfaltswidrig nicht erkundigt, was der 13-jährige Sohn mit dem Traktor vorhatte. Gegen den Vater wurde eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verhängt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre und es wurde die Auflage erteilt, 3.000 € an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, den Strafbefehl und die darin ausgesprochene Strafe zu akzeptieren oder aber innerhalb einer zweiwöchigen Frist Einspruch einzulegen. Nur im Fall eines rechtszeitigen Einspruchs wird eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sonthofen stattfinden.