Am gestrigen Donnerstag wurde in Augsburg darüber verhandelt, ob ein Bodenseefischer seinen Job weiter fortführen darf. Der Grund für das Verbot war ursprünglich sein Alter. Radio AllgäuHIT hatte die Gelegenheit den Anwalt des Fischers zu interviewen. Im Gespräch erklärt Michael R. Moser die Hintergründe der Verhandlung.
Radio AllgäuHIT: Kurz zusammengefasst, wie ist die Situation?
Michael Moser: Der Hintergrund ist der, dass der Freistaat Bayern, als einer der angrenzenden Staaten am Bodensee, sich vor 127 Jahren mit den anderen Staaten, per Staatsvertrag, verbunden hat. Da kam man auch zu einer Übereinkunft. In diesem Staatsvertrag ist folgendes geregelt: Die Vertragspartner verpflichten sich, gleichartige Bedingungen für die Fischer zu schaffen, also, dass keine Piraterie unter den Fischern stattfindet und jeder im wesentlichen die gleichen Voraussetzungen hat seinem Beruf nachzugehen. Dann sank im Laufe der Jahre der Ertrag für die Bodenseefischer immer weiter. In Zahlen bedeutet das, etwa von 1.000 Tonnen pro Jahr auf rund 260 Tonnen pro Jahr und das ist existenzgefährdend. Da können die Berufsfischer nicht mehr leben von. Am Anfang gab es mal über 200 Berufsfischer, jetzt sind es etwa 70. Man sieht also eine deutliche Tendenz nach unten. Die Internationale Bodensee Konferenz (IBKS) meinte dagegen vorgehen zu können, indem Patente, also die Erlaubnis als Bodenseefischer auf den See fahren zu dürfen, zu reduzieren. Dazu hat man eine Altergrenze eingeführt von 70 Jahren und der Herr Iwen (Kläger), ist inzwischen 74 und darf seinem Beruf nicht mehr nachgehen.
Radio AllgäuHIT: Wie lief die Verhandlung?
Michael Moser: Bei der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Augsburg haben wir die Argumente noch einmal ausgetauscht. Die Quintessenz ist die, unser Argument ist: Altersdiskriminierung. Weiter führt meine Argumentation unter anderem über den Punkt, dass der Herr Iwen kein Berufspilot oder praktizierender Arzt ist. Er übt also keinen Beruf aus, bei dem mit zunehmenden Alter eine Gefahr für andere Menschen ausgeht. Sondern er ist da auf dem See, tut keinem Menschen was zu Leide und soll doch bitte auch seinem Beruf nachgehen können. Das hat auch eine europarechtliche Komponente, die aber, so mein Eindruck, das Oberlandesgericht nicht überzeugt hat, sodass ich davon ausgehe, dass sich der Bundesgerichtshof noch mit diesem Fall befassen wird.
Radio AllgäuHIT: Wie geht es jetzt weiter?
Michael Moser: Also es wird ein Urteil geben, aller Voraussicht nach Anfang Juli. Der Senat in Augsburg hat angekündigt ein Urteil am 09. Juli zu verkünden. Ja und dann werden wir sehen, was in dem Urteil drinsteht. Was aber so sicher sein dürfte, wie das Amen in der Kirche ist, dass der der Prozess verlieren wird, der wird eine Instanz weitergehen. Das heißt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird sich mit dem Fall beschäftigen.