Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in einem Verfahren einem klagenden Gastwirt Recht gegeben, der eine sofortige Öffnung seines Biergartens bis 22.00 Uhr erreichen wollte.
Bernhard Pohl, haushaltspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, begrüßt dieses Urteil und fordert,
den Richterspruch für die gesamte Außengastronomie in Bayern nun umgehend umzusetzen. „Das
Urteil ist ja nur verbindlich für den klagenden Gastwirt, es setzt die derzeitige gesetzliche Regelung
nicht außer Kraft. Ich bin dennoch der Meinung, dass wir nun ein Zeichen setzen sollten, und schon
vor dem Pfingstwochenende allen gastronomischen Betrieben in Bayern die Möglichkeit eröffnen, bis
22.00 Uhr die Biergärten offen zu halten. Das gibt der doch in den vergangenen Wochen arg
gebeutelten Gastronomie die Möglichkeit, an Pfingsten dringend notwendige Einnahmen zu
generieren.“
Pohl, erlernter Jurist, hebt in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung der Gerichtsbarkeit gerade
in derartigen Krisenzeiten heraus. „Das Parlament als Gesetzgeber, aber auch die Ministerien im
Gesetzesvollzug stehen derzeit vor ganz besonderen Herausforderungen. Sie müssen in Windeseile
verbindliche Regelungen, teilweise von großer Tragweite, treffen, für die normalerweise monatelange
Verfahren vorgeschaltet sind. Es ist bewundernswert, wie die Staatsregierung und die
Ministerialverwaltung dies schafft. Es bleibt dabei allerdings nicht aus, dass die Fehlerquote
naturgemäß höher ist als sonst. Deshalb ist es so wichtig, dass unabhängige Gerichte Fehler erkennen
und durch Richterspruch korrigieren. Sie leisten damit ebenfalls einen wichtigen Beitrag dafür, dass
wir gemeinsam gut durch die Krise kommen“, so Pohl abschließend.