Am Donnerstag, 30.04.20, gegen 22.00 Uhr stellte eine Streife der Polizeiinspektion Mindelheim einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz fest. In einer Mindelheimer Getränkehandlung in der Landsberger Straße hatte sich eine Gruppe von sechs Personen zu einer Party getroffen.
Ein Verantwortlicher des Geschäftes feierte mit. Die Männer verstießen nicht nur gegen das Verbot von Versammlungen, sondern auch gegen die Ausgangsbeschränkung und wie zu erwarten auch gegen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf Abstand legten sie zudem keinen Wert.
Die PI Mindelheim leitete gegen die festgestellten Personen Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Die Verfolgungsbehörde hat je nach Schwere des Verstoßes die Möglichkeit, Bußgelder in Höhen von 150 bis 5000 Euro zu verhängen.
(PI Mindelheim)