Die Lindauer OB-Wahl ist gültig. Dies teilt die städtische Wahlleiterin Tanja Bohnert mit. Innerhalb der gesetzlichen Frist habe niemand die Wahl angefochten. Neue Oberbürgermeisterin ist die Juristin Claudia Alfons. Anders sieht es bei der Stadtratswahl aus. Hier ist es zu einer Anfechtung durch drei Personen gekommen. Sie hatten mit jeweils gleichlautenden Anträgen die Ergebnisse in Unter- und Oberreitnau in Zweifel gezogen. Dabei hoben sie auf die Resultate der Bunten Liste und der Freien Bürger ab.
„Die Antragsteller mutmaßen, dass es nicht sein könne, dass einerseits die Grünen auf Kreisebene 28,3 Prozent hätten, auf Stadtratsebene in Oberreitnau aber nur 14,2, die FB dagegen auf Kreisebene nur 6,3 Prozent und auf Stadtratsebene 16,8 in Oberreitnau. In Unterreitnau haben die Bunten beim Stadtrat 12,8 Prozent erzielt, die Grünen auf Kreisebene 21,1, die FB beim Stadtrat 26,7 Prozent, auf Kreisebene 18,8 Prozent.“, fasst Bohnert die Argumentation der Anfechtenden zusammen. Dazu käme auf Kreisebene noch circa 1 Prozent Anteil der Linken dazu. Diesen hätten die Antragstellerin und die beiden Antragsteller dem Grünenlager noch zugeschlagen und mit dem Ergebnis der Bunten verglichen, so Bohnert weiter.
„Tausche man die Ergebnisse von Bunter Liste und Freien Bürgern in Unterreitnau, also etwa 400 Stimmen mehr für die Bunten und 400 weniger für FB (doppelter Effekt im Vergleich zu Oberreitnau) würde ganz knapp ein Sitz von den FB an die BL gehen“, so das Ergebnis der Rechnung durch die Anfechtenden. Sie forderten deshalb eine erneute Auszählung.
Eine Argumentation, der Bohnert nicht folgen kann: „Die Ergebnisse zwischen Stadtrats- und Kreistagswahl sind zu einem aussagekräftigen Vergleich nur bedingt geeignet. Vergleicht man zum Beispiel die Ergebnisse im Stadtteil Zech, so haben etwa die Freien Wähler doppelt so viele Stimmen bei der Stadtratswahl im Vergleich zur Kreistagswahl erzielt, die FDP dagegen nur die Hälfte der Stimmen der FDP/LI.“
Die Rechtsaufsichtsbehörde wird nun zu entscheiden haben, ob die Anfechtungen zulässig und begründet sind.