Die Allgemeinverfügung über besondere Ladenschlusszeiten anlässlich der Corona-Pandemie vom 27. März 2020 wird in Bezug auf die Osterfeiertage wie folgt geändert: Auch die Verkaufsstellen, die bisher noch geöffnet haben durften, müssen am Karfreitag, den 10. April, am Ostersonntag, den 12. April und am Ostermontag, den 13. April, geschlossen sein, sofern sie nicht, wie insbesondere Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen an Personenbahnhöfen oder Flughäfen, aufgrund einer anderen Bestimmung geöffnet sein dürfen. Für den Karsamstag gelten somit weiterhin die verlängerten Öffnungszeiten von 6 Uhr bis 22 Uhr für Ladengeschäfte zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 3. April in Kraft. Die Maßnahmen in Bezug auf die Ladenschließungen werden bis zum 19. April 2020 verlängert.