Per Allgemeinverfügung werden im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben, zu der auch das Allgäu gehört, drei "Ärztliche Leiter Führungsgruppe Katastrophenschutz" ernannt. Hintergrund ist die Corna-Krise. Diese sollen hauptsächlich das Management der Betten- und Behandlungskapazitäten sowie die Bestimmung der für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorrangig zuständigen Krankenhäuser übernehmen. Die "Ärztlichen Leiter" werden jeweils an die Zweckverbände für Rettungsdienst (ZRF) gekoppelt. Sie kommen demnach in den Bereichen Augsburg, Allgäu und Donau-Iller zum Einsatz.
- Die Koordination und Unterstützung der Ärztlichen Leiter FüGK in den Zweckverbänden erfolgt auf Ebene der Regierungen durch den Ärztlichen Bezirksbeauftragten Leiter Rettungsdienst Als verlässliche Informationsbasis wird dazu bayernweit ein neues EDV-System eingeführt.
- Krankenhäuser, Universitätsklinika, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sowie Privatkliniken haben zusammenzuarbeiten und sicherzustellen, dass ausreichend Kapazitäten für die allgemeine stationäre Versorgung zur Verfügung stehen.
Sie sind daneben verpflichtet, mit allen geeigneten Mitteln Kapazitäten für COVID-19-Fälle weiter auszubauen.
Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte steuert der Ärztliche Leiter (FüGK) das Weitere. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst vom 25.03.2020 bis einschließlich 15.05.2020. (pm)
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