Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben viele Bürgerämter die Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten, wenn möglich online zu erledigen oder zu verschieben. Auch die Stadtverwaltung erreichen derzeit einige Anfragen zum Umgang mit „abgelaufenen“ Personalausweisen.
Das Bundesinnenministerium informiert in diesem Zusammenhang und weist ausdrücklich auf Folgendes hin: „Bis auf weiteres sollten keine Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Ausweispflicht eingeleitet werden, wenn die Gültigkeit des vorgelegten Dokumentes nicht länger als drei Monate abgelaufen ist.“