Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus treffen die regionale Wirtschaft mit voller Wucht. Gerade bei Soloselbständigen und Kleinstunternehmen geht es nun um jeden Tag. Daher ist es richtig, dass auch der Bund für diese Zielgruppe eine Soforthilfe angekündigt hat. Nun muss das Geld schnell und unbürokratisch fließen“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Marc Lucassen in einer ersten Stellungnahme die heutige Ankündigung der Bundesminister Olaf Scholz und Peter Altmaier.
Soloselbständige und Kleinstbetriebe können zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen und damit zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz mit 9.000 Euro aus dem Bundeshaushalt rechnen. Dieser Zuschuss erhöht sich bei Unternehmen mit sechs bis zehn Beschäftigten auf 15.000 Euro. Das sind die Eckpunkte des Soforthilfe-Programms der Bundesregierung, das noch in dieser Woche durch das Parlament verabschiedet werden soll.
Nach dem Freistaat hat nun auch die Bundesregierung einen nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss für Soloselbständige und Kleinstbetriebe auf den Weg gebracht, wobei das bayerische Programm sogar Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten offensteht. Dr. Lucassen: „Nun geht es darum die verschiedenen Pakete von Bund und Land noch dieser Woche so aufeinander abzustimmen, dass sich die Förderung zielgerichtet verstärkt.“
Klein- und Kleinstunternehmen bilden die absolute Mehrheit der IHK-Mitgliedsunternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen. „Der überwiegende Teil unserer Mitgliedsunternehmen beschäftigt wenige als zehn Mitarbeiter. Bund und Land nehmen also eine tragende Säule unserer regionalen Wirtschaft in den Fokus“, so Dr. Lucassen abschließend.