Bis zum 2. März 2020 können Anträge zur Sportförderung (Vereinspauschale) für das Antragsjahr 2020 gestellt werden. Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, können nach den rechtlichen Vorgaben nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vereine werden gebeten, ihre Anträge und Unterlagen möglichst frühzeitig vor dem Stichtag 2. März 2020 vollständig einzureichen, damit Probleme im Antrag oder bei den Lizenzen noch rechtzeitig geklärt werden können.
Das aktuelle Antragsformular und weitergehende Informationen für das Antragsjahr 2020 sind im Internet unter www.oberallgaeu.org - Stichwort "Vereinspauschale" in der Rubrik „Kommunales“ abrufbar. Auskünfte können außerdem beim Sachgebiet Kommunalrecht, Herrn Vincent Steffel unter 08321/612-249 oder kommunalrecht@lra-oa.bayern.de eingeholt werden.