Das Instagram-Profil einer 19-Jährigen wurde durch einen bislang unbekannten Täter „missbraucht“. Der Täter verwendete die eingestellten Fotos der Geschädigten um einen sogenannten „Fake-Account“ mit anderem Namen zu erstellen.
Das Profil wurde zwischenzeitlich zwar umbenannt und die Bilder wieder gelöscht, jedoch muss der noch unbekannte Täter mit einer Strafanzeige wegen eines Vergehens nach dem Kunsturheberrechtsgesetzes rechnen. Die Polizeiinspektion Kaufbeuren weißt nochmals darauf hin, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das Veröffentlichen oder Verbreiten von Bildnissen, ohne die Zustimmung des Abgebildeten stellt eine Straftat dar.
(PI Kaufbeuren)