In der Nacht von Donnerstag auf Freitag flüchtete ein Rollerfahrer vor der Polizei, als dieser kontrolliert werden sollte.
Als ihn die Beamten eingeholt hatten, stellte sich heraus, dass er keine Fahrerlaubnis für den Roller besaß. Außerdem verfügte das Zweirad über keinen gültigen Versicherungsschutz. Darüber hinaus stand der junge Mann unter Drogen- und Alkoholeinfluss. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
(PI Lindenberg)