Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat die bayerischen Förderrichtlinien des DigitalPaktes Schule und auch die jeweiligen Förderbeträge für die Kommunen und privaten Schulträger veröffentlicht. „Für die Schulen in meinem Stimmkreis sind insgesamt 7.625.018 Euro eingeplant“ freut sich Stimmkreisabgeordneter Thomas Kreuzer.
Folgende Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen werden berücksichtigt (jeweils Förderhöchstbeträge):
Gemeinde Altusried: 234.411 Euro
Berufliches Schulzentrum Kempten (Allgäu) Zweckverband: 2.161.456 Euro
Gemeinde Betzigau: 39.452 Euro
Gemeinde Buchenberg: 124.032 Euro
Gemeinde Dietmannsried: 88.575 Euro
Dietmannsried, Schulverband: 100.514 Euro
Gemeinde Durach: 253.068 Euro
Gemeinde Haldenwang: 64.981 Euro
Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt: 2.613.986 Euro
Gemeinde Lauben: 45.254 Euro
Gemeinde Missen-Wilhams: 20.500 Euro
Landkreis Oberallgäu: 898.181 Euro
Gemeinde Oy-Mittelberg: 129.493 Euro
Gemeinde Sulzberg: 59.566 Euro
Gemeinde Waltenhofen: 146.579 Euro
Gemeinde Wertach: 41.386 Euro
Gemeinde Wiggensbach: 75.037 Euro
Gemeinde Wildpoldsried: 37.905 Euro
Zweckverband Landwirtschaftsschule Kempten im Allgäu: 33.908 Euro
Folgende Träger staatlich anerkannter und genehmigter Ersatzschulen werden berücksichtigt (jeweils Förderhöchstbeträge):
Alois Wagner Stiftung Mittelberg: 46.160 Euro
Freie Schule Albris: 107.491 Euro
Kentenich-Pädagogik e. V.: 24.389 Euro
Klinikum Kempten-Oberallgäu gGmbH: 112.822 Euro
Körperbehinderte Allgäu gGmbH: 77.610 Euro
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. Kempten: 88.262 Euro
Mit der Veröffentlichung der Richtlinie erhalten die Kommunen, privaten Schulträger und Schulen wichtige Informationen zur Umsetzung des Digitalpakts, wie etwa die förderfähige IT-Ausstattung und ihre jeweiligen Förderhöchstbeträge, die sie bis Ende 2021 bei den Regierungen beantragen können.
Die Maßnahmen umfassen beispielsweise Schulhausvernetzung, WLAN-Zugang in allen Klassenzimmern und die Ausstattung mit PCs, Tablets oder Labtops sowie die Ausstattung der Klassenzimmer mit Dokumentenkameras, Beamern oder interaktiven Tafeln. Kreuzer: „In Verhandlungen mit dem Bund ist es uns gelungen, dass die Sachaufwandsträger die IT-Geräte für die Schulen nicht zwingend kaufen müssen, sondern auch mieten oder leasen können, wie es viele Kommunen aktuell schon handhaben.“
Die Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ schafft die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“ im Freistaat. „Für die Gestaltung des digitalen Wandels an den bayerischen Schulen stehen damit zusätzlich zu den 212,5 Millionen Euro aus Landesmitteln nun weitere 778 Millionen Euro aus Bundesmitteln – also insgesamt rund 1 Milliarde Euro - für die IT-Bildungsinfrastruktur zur Verfügung“ so CSU-Landtagsfraktionsvorsitzender Thomas Kreuzer.