Am Montagnachmittag wurde vor dem Amtsgericht Kaufbeuren ein 50-Jähriger wegen verschiedener Delikte verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Darunter waren auch Taten, die er zum Nachteil seiner getrennt lebenden Ehefrau begangen hatte.
Diese wollte er direkt nach dem Urteil zur Rede stellen und tauchte deshalb an deren Wohnung auf. Da die Frau wohlweislich nicht öffnete, schlug er vor lauter Wut so auf eine Jalousie ein, dass diese stark beschädigt wurde. Ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung wird eingeleitet.
(PI Buchloe)
Anmerkung: Auf die näheren Hintergründe des nicht rechtskräftigen Urteils kann aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht eingegangen werden.