"Am heutigen 1. August hat die neue Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer in einem Schreiben an mich bekannt gegeben, dass der Fliegerhorst Kaufbeuren als Liegenschaft für die Zwecke der Bundeswehr dauerhaft benötigt wird. Damit bestätigt sie die Entscheidung ihrer Vorgängerin Dr. Ursula von der Leyen zum Standorterhalt", berichtet der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU).
Wie bekannt ist, gehörte der Fliegerhorst Kaufbeuren zu denjenigen Liegenschaften der Bundeswehr, deren vorgesehene Rückgabe an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überprüft wurde. Diese Prüfung wurde nun unter Berücksichtigung der Entscheidungen zu den Trendwenden Personal, Material und Finanzen abgeschlossen. Die Entscheidung, dass der Standort dauerhaft erhalten bleibt, bedeutet auch, dass die Liegenschaft Fliegerhorst Kaufbeuren nicht an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zurückgegeben wird.
"Generalinspekteur Eberhard Zorn hat bei seinem Truppenbesuch in Kaufbeuren am 12. Juli bereits detailliert dargestellt, wie die zukünftigen Planungen der Bundeswehr für den Standort aussehen werden. Anlässlich des Wechsels an der Spitze des Bundesverteidigungsministeriums habe ich mit Staatssekretär Gerd Hoofe über den Standort Kaufbeuren gesprochen. Er hat mir angekündigt, dass die neue Bundesverteidigungsministerin die Entscheidung ihrer Vorgängerin auch noch formal bestätigen wird. Dies ist heute erfolgt", erklärt Stracke abschließend.
Zusätzlich das Schreiben der Bundesministerin der Verteidigung:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
mit Schreiben vom 29. Mai 2018 hatte das Bundesministerium der Verteidigung Sie über die mit Stand 9. Mai 2018 geplanten Schließungstermine von Liegenschaften der Bundeswehr informiert.
In diesem Zusammenhang wurde auch darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag, die auf zurückliegenden Stationierungsentscheidungen basierenden Planungen zur Abgabe von Liegenschaften, durch das Bundesministerium der Verteidigung umfassend geprüft werden.
Diese Prüfungen konnten unter Berücksichtigung der Entscheidungen zu den Trendwenden Personal, Material und Finanzen nunmehr zu einem Teil bereits abgeschlossen werden. Im Ergebnis haben sich einzelne Änderungen zu den bisherigen Planungen ergeben.
In Ihrem Wahlkreis ist die Liegenschaft "Fliegerhorst Kaufbeuren" in Kaufbeuren von einer Anpassung betroffen.
Der "Fliegerhorst Kaufbeuren" wird für die Zwecke der Bundeswehr dauerhaft benötigt und daher nicht an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zurückgegeben.
Nach derzeitiger Planung ist der "Fliegerhorst Kaufbeuren" zur Aufnahme von Kräften der Organisationsbereiche Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Streitkräftebasis vorgesehen. Darüber hinaus werden auch mögliche Bedarfe weiterer Organisationsbereiche geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Annegret Kramp-Karrenbauer