Bei einer Schwerverkehrskontrolle auf der A7 am Allgäuer Tor wurde der Lastzug eines Gartenbaubetriebes kontrolliert.
Hierbei musste festgestellt werden, dass das mit Asphaltbruch und einem Bagger beladene Gespann zu breit, zu hoch und zu lang war. Eine Verwiegung ergab, dass der Lastzug insgesamt 17 Tonnen zu schwer war. Auch wurden Achslasten überschritten. Es konnte auch keine Ausnahmegenehmigung für Schwertransporte vorgelegt werden. Zudem konnte dem 37-jährigen Fahrer nachgewiesen werden, dass er seine Wochenruhezeit nicht einhielt. Die Weiterfahrt in dem Zustand wurde unterbunden, der Anhänger mit dem Bagger musste noch am Allgäuer Tor abgestellt werden. Die Firma muss nun ein Unternehmen mit dem Abtransport des Baggers beauftragen, da sie selbst keine Ausnahmegenehmigung hat.
(VPI Kempten)