Bei der Kontrolle eines 21-jährigen Mannes am Montagvormittag bei Markt Rettenbach konnte festgestellt werden, dass dieser ein Einhandmesser in der Hosentasche mitführte.
Da er kein berechtigtes Interesse zum Führen des Messers besaß im Sinne des Waffenrechts, beispielsweise als Jäger, besaß, wurde er nach dem Waffengesetz zur Anzeige gebracht. Ihr erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. (PI Mindelheim)