Rentnerin Ingrid M. aus Bad Wörishofen muss wohl wieder ins Gefängnis. Die Unterallgäuerin ist erneut des Ladendiebstahls überführt worden. Schon vor zwei Jahren musste sie 55 Tage absitzen - aus ähnlichem Grund. Diesmal ging es um Lebensmittel und Kosmetik. Die Begründung der 85-Jährigen damals: Ihre Rente reiche nicht zum Leben. Diesmal konnte sie sich nicht erinnern, wie die gestohlenen Artikel in ihren Einkaufswagen gelangt sind, weil sie diese gar nicht benutze, so die Rentnerin vor Gericht.
Die inzwischen 85-Jährige war vom Amtsgericht Memmingen, nach zahlreichen einschlägigen Vorverurteilungen, zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Beide Berufungen wurden von der Strafkammer als unbegründet verworfen, d. h. die Entscheidung des Amtsgerichtes wurde bestätigt und aufrechterhalten. Das Urteil der Strafkammer kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden, über das das Oberlandesgericht München zu entscheiden hat.