Im Zuge einer Kontrollstelle im Bereich der Behelfsabfahrt von der B 31 in Schönau wurden in der Nacht auf Montag in der Zeit zwischen 01.00 Uhr und 03.00 Uhr eine Reihe von Fahrzeugen kontrolliert.
Ein 32-Jähriger führte gegen 01.15 Uhr einen Teleskopschlagstock griffbereit in seinem Fahrzeug mit. Das Führen eines derartigen Schlagstockes ist nach waffenrechtlichen Vorschriften im Regelfall nicht erlaubt. Der Mann konnte keinen plausiblen Grund nennen und beging damit eine Ordnungswidrigkeit. Die Anzeige wird dem Landratsamt Lindau übersandt. Ihn erwartet nun ein Bußgeld. Gegen 03.00 Uhr geriet noch ein 18-Jähriger in die Kontrollstelle. Der 18-Jährige hatte im Fußraum seines Pkw eine Schreckschusspistole liegen. Zudem hatte der junge Mann noch fünf Patronen dabei. Die Waffe war nicht geladen. An der Waffe war keine PTB-Kennzeichnung angebracht. Für das Führen einer derartigen Waffe ist in Deutschland ein sog. „Kleiner Waffenschein“ erforderlich. Dieses Dokument besaß weder der Fahrer noch sein 17-jähriger Mitfahrer. Den 18-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Kempten. (PI Lindau)