MINDELHEIM. Aufgrund eines aktuellen Falles weist die Polizei Mindelheim darauf hin, dass bei Scheck- und Kreditkarten neuester Generation während der Verwahrung in der Geldbörse und der Handtasche problemlos ein kontaktloser Datenabgriff möglich ist.
Diese Karten sind für die kontaktlose Bezahlung vorgesehen und daher mit einem sogenannten NFC-Chip (Near Field Communication) ausgerüstet. Die Bezahlung an einem entsprechenden Terminal erfolgt dann durch bloßes Auflegen bzw. Darüberhalten.
Was allerdings im Alltag komfortabel erscheint, hat auch seine Tücken. So besteht die Möglichkeit eines Datenabgriffs durch den Einsatz eines Scanners oder eines Smartphones mit entsprechender App, ohne dass der Betroffene dies bemerkt. Welche Daten dabei genau erlangt werden, hängt dann vom jeweiligen Kreditinstitut ab. Das Minimum dabei stellt eine Nummer dar, die Bankleitzahl und Kontonummer enthält (ähnlich IBAN). Die so erlangten Daten finden dann beispielsweise zur Bezahlung betrügerischer Online-Einkäufe Verwendung.
Schutz davor bietet entweder die Verwahrung in einem sog. ´Kartentresor´ oder nach Möglichkeit die Deaktivierung der Funktion durch das Kreditinstitut. Ob eine Karte über eine solche Funktion verfügt, ist anhand des WLAN-Symbols ersichtlich.
(PI Mindelheim)