Seit November 2018 gilt in Leutkirch an mehreren Straßenabschnitten lärmbedingt eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Nach einer „Einführungsphase“ wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung ab sofort überwacht. Zudem werden noch bestehende „Lücken“ geschlossen.
Aufgrund bisher fehlender rechtlicher Voraussetzungen konnte die Beschränkung auf 30 km/h bisher in der Unteren Grabenstraße zwischen Mohrenkreuzung und Kreisverkehr Europaplatz, sowie in der Bahnhofstraße zwischen Kreisverkehr Europaplatz und Karlstraße nicht umgesetzt werden. Dies war für einige Verkehrsteilnehmer nicht nachvollziehbar.
Zwischenzeitlich hat das Landes-Verkehrsministerium mit der Neufassung eines Erlasses („Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung“), eine Möglichkeit geschaffen häufige Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu vermeiden. Das heißt, bestehende Lücken können nun, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, geschlossen werden. Künftig gilt daher also auch in der Unteren Grabenstraße und in der Bahnhofstraße durchgehend eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Ziel der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist es, die Lärmbelästigung für Anwohner zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Stadtverwaltung die Einhaltung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung künftig regelmäßig überwachen.