Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag der Autobahndirektion Südbayern ein Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Hochbrücke Memmingen im Zuge der A 96 durch.
Die Planung steht im Zusammenhang mit dem bereits planfestgestellten Vorhaben „Nachträglichen Lärmvorsorge Memmingen-Amendingen“.
Die dort vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen sind außerhalb der Hochbrücke Memmingen bereits realisiert. An der Brücke, bei der ebenfalls Lärmschutzwände vorgesehen waren, muss aufgrund statischer Defizite das nördliche Teilbauwerk ersetzt werden.