Am 31. Oktober 2018 wurden die Wiggensbacher Bürger darüber in Kenntnis gesetzt, dass vom Landratsamt Oberallgäu eine vorübergehende Abkochanordnung für das Trinkwasser erlassen wurde.
Auslöser für diese Maßnahme war eine geringe Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte an "Califormen Keimen".
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Oberallgäu hat gestern die Abkochanordnung aufgehoben, nachdem bei mehreren Untersuchungen wieder eine einwandfreie Qualität des Trinkwassers festgestellt wurde. Die angeordneten desinfizierenden Maßnahmen (Abkochen) können ab sofort eingestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in den letzten Wochen keine Chlorung des Trinkwassers erfolgte.
In diesem Zusammenhang wird gebeten, auch die Mitbewohner und Nachbarn von der Beschaffenheit des Trinkwassers und der Aufhebung der angeordneten Maßnahme in Kenntnis zu setzen.
Die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen erfolgten zur Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen in Wiggensbach. (pm)