Aus aktuellem Anlass weist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ostallgäu darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, wild lebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen. Dies ist vom Bundesnaturschutzgesetz geregelt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Im Mai wurde beispielsweise im europäischen FFH- und Landschaftsschutzgebiet am Alatsee eine Fläche mit Teufelsabbiss ausgegraben. Auch im Landschaftsschutzgebiet Elbsee wurden wiederholt geschützte Pflanzen ausgegraben. Entdeckt werden solche Eingriffe oft durch ehrenamtliche Naturschutzwächter, die sich für den Schutz von heimischen Tieren und Pflanzen einsetzen.
Schlechte Überlebenschancen im Garten
Heimische Wildpflanzen, darunter besonders geschützte Arten, wie beispielsweise Enziane oder der Frauenschuh, können meist nicht im Garten überleben. Sie sind unter anderem an spezielle Boden- oder Feuchtigkeitsverhältnisse angepasst. Der Frauenschuh beispielsweise benötigt zu seinem Wachstum einen speziellen Pilz, der die Orchidee jahrelang ernährt. Das erste grüne Blatt bildet sie erst nach vier Jahren und bis zur Blüte kann es bis zu 16 Jahre dauern. Im Garten herrschen deutlich andere Bedingungen. Das Resultat ist, dass die Pflanzen in ihrem Lebensraum geschwächt oder sogar ausgelöscht werden, ohne dass sie im Garten weiterblühen.