Wie bereits berichtet, überschlug sich am 20.06.2018 kurz nach Mitternacht ein Kleintransporter, der auf der BAB A96 in Richtung München unterwegs war. Intensive Nachermittlungen ergaben, dass gegen den Unfallfahrer zum Unfallzeitpunkt ein rechtsgültiges Fahrverbot bestand. Zudem stellte sich heraus, dass gegen ihn wegen unbezahlter Rechnungen aus anderweitig begangenen Ordnungswidrigkeiten zwei Haftbefehle bestanden.
Die Beamten der Autobahnpolizei suchten den Delinquenten noch am Krankenbett auf und beschlagnahmten wegen des Fahrens trotz Fahrverbotes seinen Führerschein. Durch die Zahlung der offenen Bußgeldbescheide konnte er die Haftstrafe abwenden. (APS Memmingen)