Zu einer Fischwilderei kam es am Samstag gegen Abend am Grundbach in Fischen. Ein Urlauber hatte versucht einen dicken Fisch an Land zu ziehen. Hierbei wurde er vom zuständigen Fischereiaufseher erwischt, noch bevor er einen Fisch an der Angel hatte.
Der Mann konnte keinerlei Erlaubnis vorweisen. Bei einer Fischwilderei muss es nicht zwangsläufig zur Vollendung der Tat kommen. Es genügt auch schon, die Angel ins Gewässer zu halten. Voraussetzung ist ein gültiger Angelschein. Zusätzlich benötigt man zum Angeln im ausgewählten Gewässer aber eine Erlaubniskarte.