Für „Last-Minute“ Blumenkäufer gibt es gute Nachrichten. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat auch in diesem Jahr auf Anregung des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages e.V. (BIHK) für den 13. Mai 2018, dem Muttertag eine Ausnahmebewilligung für eine Verlängerung der zulässigen Öffnungszeiten von Blumengeschäften erlassen. „Danach dürfen in Bayern die Floristen und Verkaufsstellen, deren Anteil von Blumen am Gesamtumsatz mehr als die Hälfte beträgt, am Muttertag ihre Geschäfte bis zu vier Stunden und zwar in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr öffnen“, erklärt Eva Schönmetzler von der IHK Schwaben.
Grund für diese Regelung ist, dass an diesem Tag meist ein großer Andrang auf Blumengeschäfte im Vergleich zu einem anderen Sonntag im Jahr zu erwarten ist. (PM)