Die Stadt Kempten weist darauf hin, dass am Aschermittwoch nach den Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes öffentliche Tanzveranstaltungen und alle anderen der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen verboten sind, sofern bei ihnen nicht der diesem Tag entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.
Diese Regelung gilt von 02.00 Uhr bis Mitternacht. (PM)