Dröhnende Bässe und Musik lenkten in den frühen Sonntagmorgenstunden die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich. Am Totensonntag sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt, wenn der ernste Charakter gewahrt wird.
Da in der Nachtbar bei unverminderter Lautstärke der Musik getanzt und gefeiert wurde, erwartet den Betreiber nun eine Anzeige sowie ein Bußgeld nach dem Feiertagsgesetz. Zudem wurde die Veranstaltung in den fortgeschrittenen Nachtstunden beendet.
(PI Oberstdorf)