Der Lindauer Stadtrat wird sich noch einmal mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 110 „Therme und Freizeitbad, Eissporthalle“ unter Aufzählung sämtlicher Unterpunkte auf einer der nächsten Sitzungen beschäftigen. Dies teilt die Pressestelle der Stadt Lindau mit.
Zwar gibt es aus Sicht der Verwaltung dafür keinen zwingenden rechtlichen Grund, doch wollen die Verantwortlichen ein möglichst hohes Maß an Rechtssicherheit erreichen. Hintergrund für die Zusatzschicht ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde des ehemaligen Oberbürgermeisters und Thermengegners Jürgen Müller. Er ist der Meinung, dass der Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Investor als gesonderter Punkt auf der Tagesordnung hätte stehen müssen.
Diese Sicht teilt die Stadt Lindau nicht und wird dabei auch durch das Landratsamt unterstützt: „Der Durchführungsvertrag ist wesentliches Element der Regelung des § 12 BauGB. Da ohne einen ausverhandelten Durchführungsvertrag der Satzungsbeschluss nicht erfolgen konnte und weil dieser auch bereits in der Sitzungsvorlage erwähnt war, konnte sich jedes Mitglied des Stadtrates darauf einstellen, dass auch dieser Durchführungsvertrag thematisiert wird, wenn der Bebauungsplan ein Punkt auf der Tagesordnung ist“, heißt es in einer Stellungnahme des Landratsamtes.
Bestreiten möchte aber auch Christine Münzberg vom Landratsamt nicht, „dass es klarer gewesen wäre und im Hinblick auf eine mögliche gerichtliche Überprüfung rechtssicherer, wenn dieser Punkt als Unterpunkt auf der Tagesordnung aufgeführt worden wäre.“ Deshalb wird sich jetzt der Stadtrat ohne neuen Sachstand noch einmal mit dem Thema beschäftigen. (PM)