Am Dienstagabend wurde ein ohne Schutzhelm fahrender Rollerfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Zum Erstaunen der Beamten hatte der 56-jährige Fahrer an seinem Kleinkraftrad ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahre 2011 angebracht ein gültiger Versicherungsschutz lag in diesem Falle nicht mehr vor. (PI Memmingen)