Mitte April haben die Wirtschaftsvereinigung ASS e.V. und die Stadt Sonthofen die Zielvereinbarung zur Einführung der einheitlichen Kernöffnungszeiten in der Innenstadt unterschrieben. Die Stadt Sonthofen und die Wirtschaftsvereinigung ASS e.V. wollen die Sonthofer Innenstadt konsequent zu einer Service- und Erlebniseinkaufsstadt weiterentwickeln.
Dabei steht für beide Vertragsparteien die Zusammenführung des Selbstverständnisses von Einzelhandel, Dienstleistung, freien Berufen und Gastgewerbe mit anspruchsvollen Erwartungen hinsichtlich Erscheinungsbild und Kundenorientierung in der Innenstadt im Vordergrund. Basis für eine erfolgreiche Zielerreichung ist das individuelle und verbindliche Bekenntnis der Betriebe zur Umsetzung der Kernöffnungszeiten.
Im Gegenzug unterstützen die Stadt Sonthofen und die Wirtschaftsvereinigung ASS e.V. all jene Innenstadtakteure, die diese Kriterien nachweislich erfüllen, mit einem Vorteilsprogramm durch die Wahrnehmung besonderer Dienstleistungsaufgaben, die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen oder die exklusive Darstellung in einer einjährigen Werbekampagne.
Ab 01.05.2017 werden die teilnehmenden Betriebe in der Fußgängerzone von Montag bis Freitag ohne Mittagspause bis mindestens 18.00 Uhr und an Samstagen ohne Mittagspause bis mindestens 16.00 Uhr geöffnet haben. Für Betriebe außerhalb der Fußgängerzone gelten von Montag bis Freitag die gleichen Öffnungszeiten, am Samstag ist bis 14:00 Uhr geöffnet.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Landwirtschaft des Stadtrates Sonthofen unterstützt die Einführung der Kernöffnungszeiten und hat in seiner Sitzung vom 16.03.2017 die Verwaltung beauftragt, die Zielvereinbarung zwischen Stadt und ASS e.V. zu schließen. Demnach erhält die Wirtschaftsvereinigung ASS e.V. einen Zuschuss in Höhe von 16.000 Euro zur Umsetzung der Innenstadtkampagne. Der Zuschuss wird ab einer verpflichtenden Beteiligung von 15 Einzelhändlern an der Innenstadt-Kampagne gewährt und ausbezahlt. Pro weiteren teilnehmenden Einzelhändler werden weitere 1.000 Euro Zuschuss gewährt. Der Höchstbetrag der Zuschussförderung beträgt aber 26.000 Euro.