Der Verlegung der Staatsstraße 2020 bei Holzgünz im Unterallgäu steht rechtlich nichts mehr im Wege, nachdem der von der Regierung von Schwaben erlassene Planfeststellungsbeschluss nunmehr bestandskräftig ist.
Zwei Eigentümer, der Bund Naturschutz in Bayern e.V. sowie ein Flugmodell Club hatten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 22. Juni 2015, mit dem die jeweiligen Klagen abgewiesen wurden, die Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Anträge auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben bestandskräftig und das Baurecht für das rund 2 km lange Projekt gesichert. Wie bereits berichtet, soll die Staatsstraße 2020 durch die Verlegung bei Holzgünz direkt und ohne Umweg an die Autobahn A 96 angeschlossen werden.
Dies dient auch der Entlastung der Ortsdurchfahrt von Holzgünz vom Verkehr. (pm)