Nach dem tödlichen Familiendrama im unterallgäuer Westerheim muss ein 89-Jähriger Rentner nun für 8 Jahre und 6 Monate hinter Gitter. Ursprünglich sollte der Mann wegen Mordes verurteilt werden. Da ihm eine Demenzerkrankung nachgewiesen werden konnte, wurde der Senior nun aufgrund von Totschlag, versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung zu 8 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt.
Das Gericht wertete das Geschehen zwar in teilweisem Gegensatz zur Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft und auch der Nebenkläger insgesamt nicht als Mord, verurteilte den Mann jedoch aufgrund von Totschlags, versuchtem Totschlag und versuchter Körperverletzung.
Denn auch die Staatsanwaltschaft wertete den tödlichen Schuss des Mannes auf seinen eigenen Sohn (65) nicht als Mord, sondern als Totschlag. Die Schüsse auf einen weiteren Angehörigen, die der Mann mit viel Glück überlebte, wurden von der Staatsanwaltschaft jedoch als versuchter Mord gewertet. Die Staatsanwältin forderte 10 Jahre Haft.
Die Verteidigung des Angeklagten stellte keinen Strafantrag. Der tödliche Schuss des 89-Jährigen wurde als fahrlässige Tötung gewertet.
Hintergrund
Der Senior hatte bei einem Streit im unterallgäuer Westerheim seinen 65 Jahre alten Sohn mit einer legalen Waffe erschossen. Der Mann war Sportschütze. Zudem hatte er mehrmals auf den 42-Jährigen Ehemann seiner Enkelin geschossen. Dieser überlebte wie durch ein Wunder: Die Schüsse prallten am Smartphone und am Schlüsselbund des Mannes ab.
Auslöser für die tödliche Schussabgabe des 89-Jährigen war nach Ansicht der Strafkammer, dass der Mann vermutete, seine Angehörigen wollten ihm ein Arbeitsgerät entwenden. Der Angeklagte hatte die Situation offenbar falsch eingeschätzt.