Das Urteil wegen illegaler Entsorgung rund um die ehemalige Siebendächer Apotheke in Memmingen ist rechtskräftig. Die Mutter des damaligen Apothekers muss 10.800 Euro Strafe zahlen. Das entspricht 180 Tagessätzen zu je 60 Euro.
Das Oberlandesgericht München hatte eine Revision der Verurteilten als unbegründet verworfen und gab den Richtern am Landgericht Memmingen recht. Im Rahmen der Räumung der Geschäftsräume der Apotheke hatte die Frau nicht mehr benötigte Chemikalien über die Toilette, ein Waschbecken und die Hebeanlage entsorgt. Über die Kanalisation gelangte eine Giftwolke ins Freie. Mindestens 25 Menschen erlitten hierdurch leichtere Verletzungen wie Atemnot, Kopf- und Halsschmerzen oder Hautirritationen. Das Gerichtsverfahren ist mit der abgewiesenen Revision endgültig abgeschlossen.