Anträge auf Fahrtkostenerstattung der Schüler weiterführender Schulen und Berufsschulen für das Schuljahr 2015/16 müssen bis spätestens 31. Oktober gestellt werden. Darauf weisen das Landratsamt Oberallgäu und die Stadt Kempten hin.
Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Fahrtbelege für den Weg vom Wohnort zur Schule. Antragsberechtigt sind Schüler und Auszubildende, die keinen Beförderungsanspruch mehr besitzen und deren Beförderungskosten die gesetzliche Eigenbeteiligung pro Familie von 420 Euro im Schuljahr übersteigen.
Die Grenze gilt nicht bei Bezug von Kindergeld für mindestens drei Kinder.
Anträge und weitere Informationen zur Fahrtkostenerstattung erhalten Landkreisschüler beim Landratsamt in Sonthofen unter Telefon 08321 / 612-235 oder 612-243 oder im Internet: www.oberallgaeu.org
Für Schüler der Stadt Kempten gilt Tel. 0831/2525-489 oder im Internet www.kempten.de