Bei einer Schwerlastkontrolle auf der A7 auf dem Parkplatz Oberzollhaus wurde ein älterer Lkw mit Tieflader angehalten, auf welchem zudem ein weiterer Lkw transportiert wurde.
Da das Gespann deutlich über 19 Meter lang war, wäre hierfür eine Ausnahmegenehmigung erforderlich gewesen, welche jedoch nicht vorhanden war. Zudem hatte der Auflieger ein Leck an der Hydraulik, sodass er Öl auf dem Parkplatz verteilte. Der 61-jährige Fahrer konnte keine notwendige Berufskraftfahrerqualifikation vorweisen, sodass die Weiterfahrt unterbunden wurde. Bevor die Fahrzeuge nun nach Hamburg überführt werden können um dann auf dem Schiff nach Afrika zu gelangen, muss zuerst der Mangel am Fahrzeug behoben werden, eine Ausnahmegenehmigung beantragt und ein qualifizierter Fahrer vorhanden sein.
(Verkehrspolizeiinspektion Kempten)