Eine 19-jährige Buchloerin bot über eine Onlineplattform eine Kamera zum Verkauf an. Es meldete sich per Email ein Kaufinteressent. Dieser bat um Übersendung der Ware nach London. Als Bestätigung der Kaufpreiszahlung erhielt die Verkäuferin eine E-Mail-Bestätigung über den Zahlungseingang bei einem Finanzvermittlungsportal.
Die E-Mail war offensichtlich gefälscht. Da die Verkäuferin durch eigene Onlinerecherche Verdacht schöpfte, verschickte sie die Ware nicht. Sie erstattete Anzeige. Mit dieser Vorgehensweise wurden in Bayern bereits mehrere Vorfälle zur Anzeige gebracht. In den meisten Fällen verschickten die Geschädigten die Ware nach England, der Kaufpreis wurde nie beglichen.
(PI Buchloe)