In letzter Zeit konnte im gesamten Stadtgebiet eine Häufung von nicht genehmigten Werbebannern an allen möglichen Örtlichkeiten festgestellt werden. Vielfach waren dabei professionelle Werbeagenturen zugange, welche auf diesem Weg ortsfremde Veranstaltungen und Produkte beworben haben.
Um dies zu ordnen, gibt die Stadt Immenstadt i. Allgäu mit der neuen Sondernutzungssatzung nun verpflichtend vor, wo Banner
aufgehängt werden dürfen:
- Sonthofener Straße, Fußgängerbrücke bei Mummener Str.
- Staufener Straße, Fußgängerbrücke bei Mittagstr.
- Staufener Straße, Fußgängerbrücke bei Adolph-Probst-Str.
- Missener Straße, Zaunanlage Kreisverkehr beim Parkplatz Viehmarktplatz
- Schützenstraße, Zaunanlage an der Aach neben zum Parkplatz Bauhofinsel
- Kemptener Straße, Zaunanlage Kindergarten Jahnstraße neben der Einfahrt zur Tiefgarage
Die wöchentliche Gebühr beträgt 40,- Euro, sie muss bar oder per Karte vorab im Ordnungsamt entrichtet werden, erst dann erhält man die nötigen Siegelaufkleber zur Kennzeichnung der genehmigten Banner. Darüber hinaus wird ein Pfand in Höhe von
10,- Euro gefordert, welches aber nach korrektem Ablauf wieder zurückerstattet wird. Diese Vorgehensweise soll es besonders den örtlichen Interessenten möglich machen, ausreichend Plätze zu erhalten.
Alle ungenehmigten Banner werden künftig kostenpflichtig entfernt. Der Betriebshof hat nun die Aufgabe, die vorgesehenen Bannerplätze zu kennzeichnen und mit den nötigen
Markierungen zu versehen. Gleichzeitig wird die Satzung im August an den Amtstafeln bekannt gemacht und kann im Rathaus eingesehen werden. Ab 01. September wird dann die
Regelung verbindlich gelten. Alle Bannerwerber, die aktuell Werbebanner aufgehängt haben, werden gebeten, die nötigen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen bzw. die Banner bis zum
31.08.2016 zu entfernen.