Am Dienstag, dem 26.07.2016 gegen 01:00 Uhr entwendete ein 57-Jähriger von einem Bekannten den PKW-Schlüssel, um mit dessen nicht zugelassenes Fahrzeug wegzufahren. Bevor er dies tat, montierte er die an seinem eigenen PKW angebrachten Kennzeichen an das Fahrzeug des Bekannten. Nachdem der Diebstahl bei der Polizei gemeldet wurde, konnte eine Streife das Fahrzeug feststellen und anhalten.
Im Rahmen der Kontrolle wurde auch festgestellt, dass der Mann mit etwas über 1 Promille alkoholisiert war. Aus diesem Grund wurde eine Blutentnahme im Klinikum Memmingen durchgeführt. Der 57-Jährige erfüllt mit seinem Verhalten eine ganze Reihe von Straftatbeständen; so verstieß er gegen die Abgabenordnung (Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt), das Pflichtversicherungsgesetz (Fahrzeug nicht versichert) und beging durch das Anbringen der falschen Kennzeichen Urkundenfälschung. Schließlich muss er sich auch für die Fahrt unter Alkoholeinfluss verantworten.
(PI Memmingen)