Im Prozess wegen Toschlag in einem Memminger Obdachlosenheim hat das Landgericht jetzt ein Urteil gesprochen. Einer der beiden Angeklagten wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Sein älterer Komplize wurde freigesprochen. Das Urteil entspricht damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Der Jüngere der beiden Angeklagten – ein 23-Jähriger – gab vor Gericht zu, dass er den Obdachlosen zu Tode geschlagen und getreten hatte. Der 51-Jährige Mitangeklagte half ihm lediglich bei der Spurenbeseitigung und Vertuschung. Alle drei Beteiligten waren zum Tatzeitpunkt im Januar vor einem Jahr erheblich betrunken.
Das Urteil lautete Körperverletzung mit Todesfolge. Das Opfer war ein 30-jähriger Bewohner des Obdachlosenheims in Memmingen.