Am Dienstag, den 19.01.2016 verhandelte das Verwaltungsgericht München über die geplante Windkraftanlage in oberbayrischen Gemeinde Fuchstal. Die Klage ging von der angrenzenden Gemeinde Kaltental aus.
Das ursprünglich geplante Großprojekt mit einer großen Anzahl an Windrädern ist schon wieder Schnee von gestern. Trotzdem sollen noch 4 Windräder gebaut werden, was zu weiteren Streitigkeiten führte. Die schwäbische Gemeinde Kaltental klagt gegen den Bau der Windkraftanlagen. Betroffen sei der Kaltentaler Gemeindeteil Frankenhofen, denn die Windräder würden zu nach an diesem Wohngebiet entstehen.
Laut der seit 2014 geltenden "10-H-Regelung" muss ein Windrad mindestens zehnmal so weit vom nächsten Wohngebäude entfernt sein, wie es inklusive der Rotorblattspitzen hoch ist.