Gegen seine räumliche Aufenthaltsbeschränkung verstieß ein 31-jähriger syrischer Asylbewerber, als er über Weihnachten seinen Cousin besuchte.
Der Verwandte ist in der Nähe Kemptens untergebracht. Weil der 31jährige ohne Erlaubnis das Bundesland Nordrhein-Westfalen nicht hätte verlassen dürfen, handelte er nach dem Asylverfahrensgesetzordnungswidrig. (PStF Pfronten)