Am 10.11.2015 gegen 15.15 Uhr wurde auf der B 308 Höhe Paradies ein 32-jähriger Verkehrsteilnehmer kontrolliert, welcher trotz Vorwarnschild „Verkehrskontrolle“ und Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h ungebremst auf die Kontrollstelle zufuhr und der Anhaltebeamte sich nur durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen konnte.
Auf Vorhalt gab er an, dass er das Vorwarnschild und die kontrollierenden Polizeibeamten übersehen hätte.
Da die Augen des Fahrzeugführers stark gerötet und dieser extrem nervös war, wurde ihm ein Drogenschnelltest angeboten. In diesen willigte er dann nach längerer Zeit ein. Das Ergebnis war, dass dieser positiv auf Cannabis reagierte. Trotz des nun positiven Drogentests willigte er nicht in die Blutentnahme ein, sodass diese vom Ermittlungsrichter angeordnet werden musste. Aufgrund der Ausfallerscheinungen wird bei einem positiven Bluttest nicht mehr von einer Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern von einer Straftat der Trunkenheit im Verkehr infolge anderer berauschender Mittel ausgegangen.
(PSt Oberstaufen)